Der Mieterverein übt Kritik am neuen städtischen Mietspiegel, der am Donnerstag veröffentlicht wurde und laut dem die durchschnittliche Miete im Vergleich zum Mietspiegel 2017 in München um 4,1 Prozent ansteigt.

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Ob Nebenkosten oder Mieterhöhung: Mieter und Vermieter streiten über viele Dinge. Dennoch treffen sich beide Seiten immer seltener vor Gericht.

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Nachdem das Mietgericht die Mietpreisbremse im Juni für nicht anwendbar erklärt hatte, hat das Münchner Landgericht das Urteil nun bestätigt. „…das Urteil dürfte eine Vorreiterrolle für ganz Bayern haben“, verkündet der bayerische Landesverband des Deutschen Mieterbunds.

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Mit der Aufstockung der Fördermittel für den Wohnungsbau um 63 Mio. Euro nähert sich die Staatsregierung wieder dem alten Niveau der Landesmittel. Vollständig kompensiert sind damit die Kürzungen im Haushalt 2017 jedoch nicht. Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) wertet die Erhöhung als positives Signal und fordert mehr Fördermittel und eine Verstetigung für die Zukunft.

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Das Berliner Landgericht will die Mietpreisbremse vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Bereits im Herbst hatte die Zivilkammer des Gerichts mitgeteilt, die Regelung für nicht verfassungsgemäß zu halten. Die Richter stellten eine mit dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes nicht vereinbare „ungleiche Behandlung“ fest.

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