Das Berliner Landgericht will die Mietpreisbremse vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Bereits im Herbst hatte die Zivilkammer des Gerichts mitgeteilt, die Regelung für nicht verfassungsgemäß zu halten. Die Richter stellten eine mit dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes nicht vereinbare „ungleiche Behandlung“ fest.

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